Leistungen:
- Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610 (Neubau / Neu verlegte Leitungen)
- Dichtheitsprüfung Altbestand
- ZUSTANDS- UND FUNKTIONSPRÜFUNG NACH DIN 1986.30 (BESTEHENDE OBJEKTE)
- Strang (Luft nach DIN 1610) DN 100 – DN 1000
- Einzelmuffenprüfung (Luft nach DIN 1610) DN 100 – DN 1000
- Anschlüsse (Luft nach DIN 1610) bis DN 400
- Schachtprüfung (Wasserpegelprüfung) bis DN 1500
Dichtheitsprüfungen mit Luft- oder Wasser-druck sind erforderlich, damit keine ungeklärten Abwässer
aus dem Kanal im Erdreich versickern und das Grundwasser verunreinigen.
Für die Abnahme von Neubauten und neu verlegten Leitungen ist die Prüfung nach DIN EN 1610
ebenfalls vorgeschrieben.
Unsere Mitarbeiter sind durch kontinuierliche Weiterbildung für alle Arten der Dichtheitsprüfung
geschult und daher Teil der Liste der Sachkundigen der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen).
Eine Aufstellung der sachkundigen Mitarbeiter kann im Internet auf der Seite des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden:
Ausstattung:
Als Dichtheitsprüfungsfahrzeug wird ein Mercedes Sprinter 516 genutzt. Zur Prüfung verwenden wir
ein neues RT-ST04-S-O Dichtheitsprüfungssystem ROHRTEST 4 der Firma Messen Nord. Inklusive einer
Kamera mit einem Fahrwagen der Firma IPEK. Das angewendete Dichheitsprüfungssystem ist sowohl
durch stationär im Fahrzeug als auch mobil per Koffer einsetzbar.
Messen Nord:
- RT-ST04-S-O Dichtheitsprüfsystem ROHRTEST-4
- Muffen Prüfgerät DN200 - DN700 (EMP-Luft)
- Strangprüfung DN100 – DN1200
- Messeinrichtung Schacht
Wichtiger Hinweis für alle Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer sollten sich am Tag der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung
privater Abwasserleitungen den mit der Ausführung beauftragten Sachkundigen in der aktuellen
Landesliste anzeigen lassen, da gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser(SüwVO
Abw) Sachkundigen die Sachkunde unter bestimmten Voraussetzungen auch aberkannt werden kann!
Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu
akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt
werden.
(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)